Schadstoffkataster erstellen

Alexander Fleming
Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe
17.05.2026

Schadstoffkataster erstellen – Anforderungen, Ablauf und Best Practices
Ein Schadstoffkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme aller schädlichen Stoffe in einem Gebäude. Es dient als Grundlage für Planung, Sicherheit und Entsorgung bei Sanierung oder Abbruch.
In Deutschland regeln Gesetze wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS (z.B. 519, 524) sowie Landesbauordnungen die Untersuchung und Meldung von Schadstoffen. Das Kataster wird von qualifizierten Schadstoffgutachtern erstellt (z. B. nach VDI 6202, DGUV 101-004/TRGS 519) und umfasst meist Voruntersuchung, Probenahme, Laboranalysen sowie eine GIS-gestützte Dokumentation.
Typische Schadstoffe sind Asbest, PCB, PAK, Blei, Formaldehyd, Schimmel etc. Die Ergebnisse fließen in eine Risikobewertung und Priorisierung der Maßnahmen ein. Wichtige Aspekte sind Arbeits- und Gesundheitsschutz, Abfallnachweis, Kosten- und Zeitplanung.
Rechtliche und normative Rahmenbedingungen
In Deutschland bestehen umfassende Vorschriften zum Umgang mit gebäudebezogenen Schadstoffen. Relevante Gesetze und Verordnungen sind u. a.:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und zugehörige Technische Regeln (TRGS): Sie fordern u. a. eine Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) und regeln den Umgang mit Asbest und Mineralwolle (TRGS 519, TRGS 521, TRGS 558) sowie PAK/Teer (TRGS 551). Vor Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien ist Pflicht, einen Plan und ggf. ein Kataster zu erstellen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Biostoffverordnung (BioStoffV) etc.: Sie verlangen Gefährdungsbeurteilungen für Beschäftigte. Die Erstellung eines Kataster ermöglicht eine gezielte Arbeits- und Sicherheitsplanung.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung: Diese Umweltschutzgesetze betreffen etwa Emissionsschutz, Bodenreinhaltung und Abfallentsorgung. Bei gefährlichen Abfällen (z. B. asbesthaltiger Bauschutt) muss ein Entsorgungsnachweis geführt werden. Die LAGA-M20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Merkblatt) gibt Hilfestellung für Abfallanalysen.
Landesbauordnungen (LBO): In fast allen Bundesländern muss ein Abbruch rechtzeitig angezeigt werden (bspw. Bremen: 1 Monat Vorlauf) und die Einhaltung „fachgesetzlicher Vorschriften“ ist zu gewährleisten. Dazu zählt das Prüfen auf Schadstoffbelastungen. Beispielsweise schreibt der Bremer Hinweis auf § 61 BremLBO vor, dass vor Abbruch eine Untersuchung auf asbesthaltige oder krebserregende Materialien (Asbest, Mineralwolle, Teer etc.) durchzuführen ist, mit Kennzeichnung in einem Schadstoffkataster. Auch in Baden-Württemberg muss mit dem Beseitigungsanzeige (nach LBO BW) eine Asbesterkundung / Schadstoffgutachten vorliegen.
Technische Regeln und Normen: Empfohlen wird besonders die Richtlinie VDI 6202 „Schadstoffbelastete Anlagen – Asbest“ (Reihe Blatt 1ff) für Planung und Dokumentation von Schadstofferkundungen. DIN-Normen zur Probennahme und Messung können ergänzen (z.B. DIN EN ISO 16000‑32 für Formaldehyd und flüchtige Substanzen in Innenräumen). Akkreditierungsnormen (DIN EN ISO/IEC 17020, 17025) sichern die Qualität der Gutachten und Laboranalysen.
Tab. 1 gibt einen Überblick wichtiger Vorgaben:
Regelwerk / Behörde | Anwendungsbereich | Wichtige Inhalte |
|---|---|---|
GefStoffV/TRGS (BAuA/Baua) | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Gefährdungsbeurteilung (TRGS 524), Asbest- & KMF-Listen (TRGS 519/521), u.a. |
Bauordnungen der Länder | Abbruch/Sanierung (Genehmigung/Anzeige) | Abbruchanzeige, Prüfpflicht auf Schadstoffe (Asbest, Teer, etc.) |
Abfallrecht (KrWG, NachwV) | Entsorgung von Bauschutt, gefährlichen Abfällen | Entsorgungsnachweispflicht (§3–9 NachwV) |
BBodSchG (Länderrecht) | Bodenaltlasten bei Bautätigkeit | Bodenschutzprüfpflicht (bei Erdaushub, Kontaminationsanzeige) |
VDI 6202 / DGUV 101-004 (BG) | Technische Regeln für Schadstoffe / Asbest | Vorgehen bei Schadstofferkundung, Probenahme, Katasterinhalte |
DIN EN ISO/IEC 17020 & 17025 | Qualitätssicherung | Akkreditierung von Inspektionsstellen (Gutachter) bzw. Laboren |
Diese Gesetze und Normen sind verpflichtend oder fachlich üblich. Sie bilden den Rahmen, in dem ein Schadstoffgutachten und -kataster zu erstellen sind.
Aufgaben und Qualifikation von Schadstoffgutachtern
Ein Schadstoffgutachter (auch: Gebäudesachverständiger für Schadstoffe, Sanierungsfachplaner) ist i. d. R. eine qualifizierte Fachkraft mit fundierten Kenntnissen in Bauchemie und -technik. Qualifizierungsnachweise sind oft erforderlich: Etwa die Fachkunde nach TRGS 519 (Asbestsachkunde), ein Studium (Umweltingenieur, Chemiker o. ä.) oder spezielle Sachverständigen-Qualifikationen (z.B. VDI‑SV Asbest, siehe VDI 6202 Blatt 20.1). Seit 2024 definiert VDI-MT 6202 20.1 die Anforderungen für „VDI-Sachverständige Asbest“, deren Inhaber auch als qualifizierte Fachleute gemäß LAGA M23 gelten. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) führt Qualifizierungsregeln (DGUV-R 101-004) und ein Verzeichnis zertifizierter Sanierungsfachbetriebe.
Aufgaben eines Schadstoffgutachters:
Planung der Erkundung: Festlegen des Untersuchungsumfangs basierend auf Gebäudedokumenten und Nutzungsgeschichte. Erfassen von Verdachtsstellen (historisch, optisch) und Erstellung eines Untersuchungsplans.
Probennahme: Durchführung der Probenahmen nach anerkannter Methodik (gemäß VDI 3866, LAGA PN 98, u.a.). Probenachweise und -pläne dokumentieren. Oft werden Materialproben (z.B. aus Putz, Bodenbelag), Wischproben oder Luftmessungen genommen. Dies muss durch Fachpersonal erfolgen (z. B. Sachkundenachweis TRGS 519, §7 GefStoffV) und entsprechende Schutzmaßnahmen (Staubschutz, PSA) umfassen.
Laboranalyse: Übermittlung der Proben an DAkkS-akkreditierte Labore (ISO/IEC 17025). Einsatz passender Verfahren (z.B. Polarizationsmikroskopie für Asbest, GC-MS für PAK/PCB, AAS für Schwermetalle).
Bewertung und Dokumentation: Zusammenführung der Befunde, Bewertung der Konzentrationen hinsichtlich Grenzwerten (z.B. länderspezifisch oder TRGS-Standards). Erstellung des Schadstoffkatasters: eine strukturierte Mappe oder Datenbank, in der Lage, Art, Menge (Konzentrationen) und Verbreitung der gefundenen Schadstoffe dokumentiert sind. Umfangreiche Fotodokumentation und Skizzen ergänzen dies.
Gefährdungsbeurteilung: Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsschutz erstellt (dokumentiert in Arbeits- und Sicherheitsplänen nach TRGS 524/DGUV 101-004). Darin werden Risiken für Arbeiter und Anwohner abgeschätzt und Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Beratung und Bericht: Ableiten von Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen. Erstellen eines Abschlussberichts (inkl. Sanierungs- oder Entsorgungskonzept) und ggf. Unterstützung bei Ausschreibungen und Genehmigungen.
Gutachter müssen regelmäßig ihre Kenntnisse auffrischen (z.B. mittels Fortbildungen zu neuen TRGS oder Labormethoden). Zertifizierungen (z.B. RAL Gütezeichen „Schadstoffsanierung“) setzen Einhaltung solcher Standards voraus. In zertifizierten Qualitätssicherungssystemen (RAL GZ 540) wird explizit gefordert, dass das Kataster nach VDI 6202 erstellt und ein Risikokonzept mit Risikokennzahl angegeben wird.
Schritt-für-Schritt-Prozess: Erstellung des Schadstoffkatasters
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters erfolgt typischerweise in mehreren Phasen:
Voruntersuchung (Bestandsaufnahme): Sammeln vorhandener Unterlagen (Baupläne, Vorerhebungen, Wartungsprotokolle). Erste Begehung des Objekts zur Sichtung potenziell belasteter Bereiche (z. B. Abstellräume mit alten Materialien). Eruieren, ob in der Vergangenheit kontaminierte Materialien verbaut wurden (z.B. Asbest-Verwendung in den 70ern). Fragestellungen (s. Brandenburg Leitfaden) wie „Ist ein Altlastenverdacht bekannt?“ oder „Welche Stoffe wurden historisch genutzt?“ werden beantwortet. Ergebnisse dieser Stufe fließen in ein vorläufiges Kataster oder in Notizen ein.
Probenahmeplanung: Gemäß VDI 6202 und TRGS 519 werden Verdachtsflächen erfasst und Probenahmepunkte definiert. Dies kann am PC/GIS vorbereitete Lagepläne umfassen. Man entscheidet, welche Materialien (Bodenbeläge, Dämmstoffe, Farben, Rohrdämmungen etc.) wie und in welcher Anzahl beprobt werden. Ein Pilotprojekt oder Teilentkernung kann helfen, die Situation einzuschätzen.
Durchführung der Beprobung: Entnahme der Proben mit staubfreier Technik (Bohrer, Schraubenzieher etc.) und Schutzmaßnahmen (Abdeckungen, Lüftung). Gleichzeitig können Luft- oder Staubproben gezogen werden. Bei dieser Stufe werden Arbeits- und Sicherheitspläne (nach TRGS 524/DGUV 101-004) strikt beachtet. Alle Proben werden mit eindeutiger Kennzeichnung (Raum, Bauteil) dokumentiert, Fotostandorte und Allokation festgehalten.
Laboranalysen: Versendung an Labore zur Analyse auf Asbestfasern, PCB, PAK (PAK-Gemische), Schwermetalle (Blei, Cadmium, Arsen), organische Lösemittel, Formaldehyd, Schimmelpilze etc. Die Wahl der Analysen richtet sich nach der Materialart und den Verdachtsstoffen. Moderne Labore liefern Messwerte mit Nachweisgrenzen und Zertifikaten (ISO 17025), die in den Kataster übernommen werden.
Auswertung und Dokumentation: Die Analyseergebnisse werden mit den Probenahmedaten zusammengeführt. Für jeden Raumbereich bzw. Bauteil wird festgehalten, ob ein Schadstoff nachgewiesen wurde und in welcher Konzentration. Dabei werden ggf. Grenzwerte (z.B. Sanierungsschwellen der Länder oder Vorsorgewerte des UBA) herangezogen. Ein typischer Schadstoffkataster enthält mindestens folgende Elemente:
Allgemeine Objektbeschreibung (Baujahr, Konstruktion, Nutzung)
Nutzungsgeschichte (frühere Nutzungen/Werkstätten)
Probenahmeplan/Lageplan mit eingezeichneten Messpunkten und Lagebezug
Probennahmeprotokolle (Dokumentation von Ort, Technik, Probe)
Laborergebnisse (Analysenwerte, Einheiten, Normenangaben)
Fotodokumentation aller relevanten Schadstofffundpunkte.
GIS/Mapping und Bericht: Die Schadstoffdaten werden oft georeferenziert in einem GIS-System erfasst. So kann man Raum für Raum Visualisierungen erstellen (z.B. farbliche Markierung belasteter Flächen). Beispielhafte Visualisierung eines urbanen Gebäudes siehe Abbildung unten. Im Abschlussbericht werden alle Befunde zusammengefasst, die abgebauten oder verbleibenden Risiken erläutert und konkrete Sanierungs- bzw. Entsorgungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dieser Bericht enthält auch Angaben zu den untersuchten Personen (Gutachter, Probenahmepersonal) und zum angewandten Regelwerk (z.B. VDI 6202, TRGS).
Typische Schadstoffe in Gebäuden und Umgang
Bei älteren Gebäuden kommen häufig folgende Schadstoffe vor:
Asbest: War bis in die 1990er Jahre in Dämmstoffen, Bodenbelägen, Spritzasbest u. a. verbaut. Besonders gefährlich, da lungengängige Fasern. Jeder Fundsort (z. B. Asbestzement in Rohren oder Eternit-Dach) erfordert Asbestsanierung nach TRGS 519/DGUV 101-004. In einem Kataster werden Asbestfunde exakt lokalisiert. Entsorgung durch Fachfirmen in speziellen Deponien.
Polychlorierte Biphenyle (PCB): In alten Lacken, Dichtungsmassen, Kondensatoren u. a. enthalten. Besonders in Altbau-Fensterrahmen oder Spachtelmassen an Lichtdecken und Fassaden anzutreffen. PCB ist sehr persistent und krebserzeugend. Proben werden meist per Gaschromatographie analysiert. Abbruch- und Sanierungsabfall mit PCB ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen (AVV-Code 070703*).
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Oft in Teer-/Bitumenbaustoffen (z. B. Dachpappe, Isolierungen, Parkettleim) und bei Brandschäden. Einige PAK (Benzo[a]pyren u.a.) sind karzinogen. PAK-Proben werden meist mit GC-MS ausgewertet. Altbelastete Teile wie Teerpappe sollten entfernt und in Schadstoffdeponien entsorgt werden.
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom): Kommen vor in altbauwässern (Bleirohre), Bleifarbe, Farben mit Chromate, Leuchtstofflampen (Quecksilber) etc. Bei Verdacht (z.B. abblätternde Farbe) werden Farbmuster entnommen (Blei-Analyse z.B. nach DIN EN 71‑3). Bleihaltige Baustoffe gelten als gefährlicher Abfall bei Entfernung.
Formaldehyd und VOC: Formaldehydaustritt aus Pressspanplatten (z.B. Leimholzplatten) oder alten Möbeln ist häufig. Raumluftmessungen (DIN EN ISO 16000) ermitteln die Konzentrationen. Bei Grenzwertüberschreitung müssen belastete Teile ersetzt oder abgeklebt werden.
Schimmelpilze: Auch wenn kein „toxisches“ klassisches Schadstofflabel, kann Schimmelbefall durch Feuchte Schäden an Baumaterialien markieren. Proben (Oberflächenabklatsch, Luftkeimfilter) dienen der Beurteilung. Sanierungsmaßnahmen (Trocknung, Reinigung) werden beschrieben.
Weitere Stoffe: Dazu gehören radioaktive Materialien (Baustoffe mit Uran/Zirkon in Natursteinen oder Radon in Kellern) sowie organische Weichmacher, Lindan/PCP in Holzschutzmitteln (DIN 68800 behandelt Lindan/PCP in Holz), Asbest in Farben/Putzen etc.. Ein Schadstoffkataster listet alle erfassten Stoffe und Herkunft (Bauteil) tabellarisch auf.
Beim Umgang mit jedem Schadstoff gelten spezielle Vorschriften: z. B. Verpackung von Asbest nach TRGS 519, wo „freigesetzte“ Gebinde luftdicht verschlossen und gekennzeichnet werden müssen. Für PCB-haltigen Abbruchmörtel ist eine sichere Separation vorgeschrieben. Kritische Stoffe wie Blei oder Cadmium erfordern Schutzanzug und -maske beim Abbau. Die Entsorgungswege richten sich nach dem Abfallrecht: gefährliche Anhaftungen auf Grünabfälle, Schwer-, Leicht- und Elektronikschrott werden getrennt entsorgt. Tabelle 2 zeigt Beispiele für Funde und empfohlene Maßnahmen.
Schadstoff | Typische Fundorte/Bauteile | Detektion & Schutzmaßnahmen | Entsorgung (Abfallkategorie) |
|---|---|---|---|
Asbest | Dach- und Fugenmörtel, Spritzasbest, Rohre | Probennahme staubgeschützt, Asbestfachkraft, Abschottung | Entsorgung als AT- und ASH-Abfall (AVV 170604*, 170605*) |
PCB | Dichtungsmassen (Fenster, Lampen), Spachtel | Probennahme mit UV-Licht-Unterstützung, PCB-Laboranalyse | Gefährlicher Abfall (z.B. AVV 170605*, 170604*) |
PAK (Teer) | Dachpappe, Straßenbelagreste | Bitumenprobe/GC-MS, Schutz vor Dämpfen | ATGAB (teerhaltige Abfälle, AVV 17 05 04*) |
Blei (Pb) | Altanstriche, Wasserleitungen | Farbanalyse (AAS), Belüftung, Atemschutz | Entsorgung als Bleifarbe/Schlämme (AVV 08 03 17* bei Elektrolytschlamm oder 17 01 33*) |
Formaldehyd/VOC | Spanplatten, Kunsstoffbeschichtungen | Raumluftmessung (DIN EN ISO 16000), Ventilation | Nicht immer Abfall, evtl. Rückbau der Platten |
Schimmelpilze | Feuchträume, Dachböden | Oberflächenprobe/Luftkeimzahl, Vollschutz | Kein Abfall, sanitär entfernen (Schimmelentfernung) |
Tab. 2: Beispiele für häufige Schadstoffe in Gebäuden und typische Untersuchungs- bzw. Entsorgungswege.
Risikobewertung und Priorisierung
Ein wichtiger Teil des Katasterberichts ist die Bewertung des Gefährdungspotenzials. Dabei werden Intensität und Wahrscheinlichkeit einer Exposition sowie Toxizität berücksichtigt. Oft werden folgende Kriterien herangezogen:
Art und Konzentration: Hochdosierte oder krebserzeugende Stoffe wie Asbest haben gegenüber geringen Formaldehydwerten eine andere Priorität.
Verwendungsart und Zustand: Lockerer, bröseliger Asbest (z.B. Spritzasbest) birgt ein höheres Risiko als verkapselte Faserzementplatten.
Freisetzungswahrscheinlichkeit: Bauteile, die beim Abriss leicht brechen, erhöhen das Risiko (z.B. asbesthaltige Bodenfliesen).
Raumlage und Nutzung: Kritische Bereiche (Kläranlagen unterhalb, Wohnräume, Schulräume) werden priorisiert.
Rechtliche Grenzen: Wichtige Stützwerte sind Interventionswerte (UBA-Innenraum), Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW der GefStoffV), Bodenschwellen (BBodSchV).
Zur Priorisierung kann eine numerische Risikokennzahl verwendet werden (wie im RAL-Gütesiegel empfohlen). Diese fasst Stoffmenge, Freisetzungspotenzial und Giftigkeit zu einem Index zusammen. Hiervon ausgehend werden Maßnahmenreihenfolgen festgelegt (z.B. Sofortmaßnahmen bei akuter Gefährdung, kontrollierter Ausbau vor Routinearbeiten). Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, BiostoffV) zu dokumentieren und bei Bauarbeiten im Betrieb vorzuweisen.
In der Praxis ordnen Gutachter Schadstoffe nach Dringlichkeit: Um Asbest abzubauen benötigt man zwingend fachgerechte Freilegung (TRGS 519 Kategorie 1), während z. B. alter Lack mit geringem Bleigehalt oft erst bei Renovierung entfernt wird. Manchmal werden Szenarien (Worst-Case, Best-Case) gegenübergestellt, um die Bandbreite möglicher Luftkonzentrationen zu zeigen. Ziel ist ein Maßnahmekonzept, das an die Risiken und den Kostenrahmen angepasst ist.
Aufwand, Kosten und Zeitplanung
Ein Schadstoffkataster erfordert personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen. Die Kosten hängen stark von Gebäudetyp, Größe und Schadstoffdichte ab. Typische Größenordnungen (für Deutschland) liegen etwa bei:
Kleines Einfamilienhaus: 1.500–4.000 € (inkl. Begehung, Proben & Labor, Bericht)
Mehrfamilienhaus/Industrie: 5.000–20.000 € oder mehr, je nach Umfang.
Laufende Flächenabhängigkeit: Ab ca. 20–50 €/m² bei kleineren Projekten.
Die Bearbeitungszeit beträgt oft 4–8 Wochen (inklusive Laborlaufzeiten). In Brandenburg wird eine mehrwöchige Vorlaufzeit für Komplex-Projekte empfohlen (Planungs- und Ausschreibungsphase). Kostenfaktoren: Anzahl und Aufwand der Proben (z.B. Pilotbohrungen), Laborpreise (können je nach Analyse 50–200 €/Probe sein), Reisezeiten (falls mehrfaches Begehen), Berichtsaufwand. Pauschalangebote nach Vor-Ort-Besichtigung sind üblich (Festpreisangebote nach Aufmaß).
Beispiel eines Ablaufzeitplans: Vorbereitung/Terminierung (1–2 Wochen), Objektbegehung & Probenahme (1–3 Tage), Laboranalysen (2–4 Wochen), Auswertung & Bericht (1–2 Wochen). Bei engen Fristen (z.B. Vertragsstrafen bei Bau) können „Beschleunigungsverfahren“ genutzt werden (z.B. Schnelltestkits, Rush-Labor).
FAQ zur HOAI
Was versteht man unter einem Schadstoffkataster?
Ein Schadstoffkataster ist eine systematische Erfassung aller gefährlichen Stoffe in einem Gebäude. Es dokumentiert Art, Menge und Lage von Schadstoffen (Asbest, PCB, PAK, Schwermetalle, Formaldehyd, Schimmel etc.) auf Grundlage von Proben und Laboranalysen. Das Kataster dient der Planung von Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen und dem Arbeitsschutz.
Wer braucht einen Schadstoffkataster/Gutachter?
Bei Umbau, Sanierung oder Abbruch älterer Gebäude (Baujahr vor ca. 1990) ist oft gesetzlich ein Schadstoffgutachten notwendig. Dies gilt für private Hausbesitzer, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Viele Kommunen verlangen bei Abbruchanzeigen eine Asbestbescheinigung bzw. Kataster (z.B. nach TRGS 519). Auch beim Immobilienkauf oder Verdacht auf Innenraumprobleme ziehen Firmen Berater hinzu.
Welche Qualifikation muss ein Schadstoffgutachter haben?
Ein Schadstoffgutachter sollte einschlägige Fachkunde nachweisen (z.B. Sachkunde nach TRGS 519 und/oder VDI-Sachverständigen-Zertifikat Asbest). Üblich sind Ingenieur- oder Umweltingenieur-Hintergrund, ergänzt um Schulungen (DGUV 101-004, TÜV-Lehrgänge u. Ä.). Verbände (GDCh, BG BAU) und VDI bieten Fortbildungen und Urkunden an. Viele Gutachterbüros sind als Prüfstelle (DIN EN ISO 17020) oder Labor akkreditiert.
Wie läuft die Probenahme ab?
Die Probenahme erfolgt meist punktuell an verdächtigen Stellen (Fugen, Bodenbeläge, Dämmstoffschichten). Fachleute entnehmen Materialproben mit staubreduzierten Methoden (z.B. Staubkontrollabsaugung). Luft- oder Wischproben können ergänzend genommen werden. Alle Proben werden gekennzeichnet, um Probenummer, Ort und Analysenauftrag nachvollziehbar zu halten. Dabei sind Schutzmaßnahmen (Staubschutz, Atemmasken) gemäß Arbeitsschutzregelungen vorgeschrieben.
Was kostet ein Schadstoffkataster?
Die Kosten variieren stark, abhängig von Gebäudegröße, Umfang und benötigten Analysen. Für ein Einfamilienhaus sind 1.500–4.000 € typisch. Größere Bauten können 5.000–20.000 € kosten. Entscheidend sind Anzahl Proben, Laborkosten und Arbeitsaufwand. Anbieter geben oft Festpreis-Angebote nach Besichtigung an. In den Kosten stecken Personal (Gutachter, Probenehmer), Laboranalysen und Bericht.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel 4–8 Wochen. Zunächst braucht man einige Tage für Begehung und Probennahme. Die Analyse im Labor kann 2–4 Wochen dauern. Danach folgt die Auswertung und Dokumentation (1–2 Wochen). Bei Eilfällen sind auch Schnellverfahren möglich. Wichtiger ist, die Beprobung richtig zu planen, statt Zeit zu sparen – falsch entnommene Proben müssen sonst wiederholt werden.
Welche Entsorgungspflichten gibt es?
Schadstoffhaltige Abfälle aus dem Gebäude müssen getrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Entsorgungsnachweise sind bei gefährlichen Abfällen Pflicht (§§ 3–9 Nachweisverordnung). Ein Kataster hilft, Abfallarten (AVV-Codes) zu bestimmen: z.B. Asbestplatten (AVV 170604*), PCB-Bauteile (AVV 170605*), teerhaltiger Schutt (AVV 170502*). Der Gutachter sollte Entsorgungswege und Mengen schätzen, damit entsprechende Verwertungs- oder Beseitigungsverträge vorbereitet werden.
Wie kommuniziere ich das Ergebnis dem Auftraggeber?
Ein verständliches Gutachten umfasst ein exekutives Resümee („Executive Summary“) auf Deutsch, in dem die wichtigsten Befunde (z.B. „Asbest in 5% Fugenmörtel“, „PCB in Farbe x“) stichpunktartig stehen. Tabellen listen Fundorte und Konzentrationen. Karten (GIS-Pläne) visualisieren die Schadstoffverteilung im Gebäude. Wichtige Befunde (hohe Konzentrationen, dringende Sanierungen) werden hervorgehoben. Abschließend werden Schutz- und Sanierungsempfehlungen gegeben. Bei Ausschreibungen kann das Katasterbeiblatt eines Angebots angefügt werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Termin zu machen, um dem Auftraggeber das Kataster zu erläutern.